AGB´S - Landhotel Thürmchen - Ihr Hotel bei Bautzen in der Oberlausitz
Buchungs- und Vertragsbedingung für die Vermietung von Ferienhäusern im Feriendorf Fuchsberg
Landhotel Thürmchen - Ihr Hotel bei Bautzen in der Oberlausitz
Marienplatz 5
02681 Schirgiswalde
1. Abschluss des Mietvertrages
1.1. Der Mietvertrag wird schriftlich abgeschlossen (Anmeldung durch den Mieter und Buchungsbestätigung durch das Feriendorf Fuchsberg). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
1.2. Telefonisch, schriftlich und durch E-Mail nimmt das Feriendorf Fuchsberg verbindliche Reservierungen vor. Auf die verbindliche Reservierung sendet das Feriendorf Fuchsberg eine Buchungsbestätigung zu.
1.3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen lt. Datum, empfiehlt das Feriendorf Fuchsberg diese auf mögliche Fehler zu kontrollieren.
1.4. Onlinebuchung: Ab April 2014 können Mietleistungen über die Webseite www.ferien-fuchsberg.de gebucht werden. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung durch den Mieter online zustande. Unterliegt die Buchung einem Irrtum (z.B. falsche Preisangaben) behält sich das Feriendorf Fuchsberg vor, innerhalb von 24 h nach Eingang der Onlinebuchung den Mietvertrag zu korrigieren. Erfolgt dies zum Nachteil des Mieters, besteht die Möglichkeit, dass der Mieter innerhalb 48 h nach Bekanntgabe kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten kann.
2. Zahlung
2.1. Bei Anreise im Feriendorf Fuchsberg ist der gesamte Rechnungsbetrag in Bar oder mit EC zu begleichen.
2.2. Bei Gruppenbuchungen ist der Gesamtbetrag im Ganzen zu entrichten.
2.3. Am Tag der Abreise wird das Ferienhaus kontrolliert und eventuelle Schadensersatzansprüche bei Inventarbeschädigung geltend gemacht.
3. Leistungen (Hauspreis/ Personenbelegung pro Feri enhaus/ Haustiere/ Aufrechnung von Nachlässen)
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Buchungszeitraum gültig
en Prospekt. Diese sind für das Feriendorf Fuchsberg bindend.
3.2. Bei Buchungen herangezogener fremder Prospekte (Orts- bzw. Hotelprospekt) haben diese lediglich unverbindlichen Informationscharakt
er ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3. Die Ferienhäuser dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitungen ist das Feriendorf Fuchsberg berechtigt, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.
3.4. Das Mitbringen von Haustieren ist dem Feriendorf Fuchsberg bei Buchung mitzuteilen. Ein entsprechender Aufpreis wird durch das Feriendorf Fuchsberg festgelegt. Das Feriendorf Fuchsberg behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Mitnahme von Haustieren in der Anlage zu verweigern. Haustiere haben keinen Zugang zu den Gasträumen und müssen außerhalb der eigenen Unterkunft an der Leine geführt werden.
3.5. Die verbindlich gebuchten Leistungen sind in der Buchungsbestätigung aufgelistet.
3.6. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Preise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
3.8. Pauschalangebote für 1-2 Personen sind nicht während der Hauptsaisonzeiten buchbar.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Feriendorf Fuchsberg nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gebuchten Aufenthalt nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Die Feriendorf Fuchsberg wird Sie über Leistungsänderungen oder −abweichungen unverzüglich, jedoch bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Mietvertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzperson
5.1. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Er wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in welchem er dem Feriendorf Fuchsberg zugeht. Maßgebend für die Rücktrittsfrist ist der Termin der erst gebuchten Leistung.
5.2. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich bei der Durchführung durch Dritte ersetzen lassen. Für Kosten, wie auch für das gesamte Entgelt, haften der Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
5.3. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, kann das Feriendorf Fuchsberg eine angemessene Entschädigung verlangen. Folgende Rücktrittskosten fallen an. Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % des Entgeltes, jedoch mindestens 25,00 € Ab 44. − 22.Tag vor Reiseantritt 30 % des Entgeltes - Ab 21. − 15.Tag vor Reiseantritt 50 % des Entgeltes Ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Entgeltes - Bei Nichterscheinen 90 % des Entgeltes
5.4. Das Feriendorf Fuchsberg kann in folgenden Fällen vom Mietvertrag zurücktreten oder den Beginn kündigen: - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter ungeachtet der Abmahnung durch das Feriendorf Fuchsberg nachhaltig stört und sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Feriendorf Fuchsberg aus einem dieser Gründe, behält sie sich den Anspruch auf den vollen Mietpreis.
6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise für die Ferienhäuser kann, soweit nichts anders vereinbart, ab 14 Uhr und für erfolgen.
6.2. Am Tage der Abreise müssen die Ferienhäuser bis spätestens 10 Uhr geräumt sein. Eine spätere Abreise bis 12 Uhr bedarf einer Genehmigung vom Feriendorf Fuchsberg.
7. Nicht in Anspruch genommene gebuchte Leistungen aus dem Mietvertrag werden nicht erstattet.
8. Haftung
8.1. Eine Haftung des Feriendorf Fuchsberg für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters bzw. seiner Begleitperson ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Verletzungen wurden durch das Feriendorf Fuchsberg fahrlässig bzw. von einem gesetzlichen Vertreter des Feriendorf Fuchsberg oder einem Erfüllungsgehilfen fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung des Feriendorf Fuchsberg gegenüber dem Mieter bzw. dessen Begleitpersonen hinsichtlich sonstiger Schäden aus jeglichem Rechtsgrund (so insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, Verkehrssicherungspflicht etc.) ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden wurden durch eine grobe Pflichtverletzung des Feriendorf Fuchsberg bzw. einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters des Feriendorf Fuchsberg oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht.
8.2. Das Feriendorf Fuchsberg haftet nicht für Schäden, die der Geschädigte durch ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen hätte verhindern können.
8.3. Der Haftungsumfang des Feriendorf Fuchsberg beschränkt sich auf ein das 3-fache des in Rechnung stellenden Mietbetrages.
8.4. Das Feriendorf Fuchsberg haftet nicht für Störungen bei der Erbringung der Dienstleistung oder Mängel von Dienstleistungen Dritter, soweit der Reisende diesen gegenüber einen direkten Auftrag ausgelöst hat.
8.5. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Verluste, Schäden an der gemieteten Unterkunft und anderem Eigentum vor dem Feriendorf Fuchsberg, die während seiner Nutzung entstanden sind. Unerheblich ist dabei, ob der Mieter selbst, die mitreisende Person, Dritte, die sich mit Zustimmung im Park aufhalten, den Schaden durch Handlung oder Unterlassung verursacht haben.
8.6. Mit dem Vertragsabschluß erklärt sich der Mieter einverstanden, das Feriendorf Fuchsberg von den Folgen jeglicher Ansprüche in Bezug auf Schäden freizustellen, der Mieter selbst, die mitreisenden Personen, Dritte, die sich mit seiner Zustimmung im Park aufhalten, durch Handlungen oder Unterlassung verursacht haben.
8.7. Bei unsachgemäßer Nutzung beziehungsweise inkorrekter Räumung, wie unter anderem − jedoch nicht nur − übermäßiger Verschmutzung der Unterkunft, werden Zusatzkosten berechnet, zu deren anschließender Zahlung der Mieter verpflichtet ist.
8.8. Sonstige vertragliche bzw. gesetzliche Ansprüche zu Gunsten des Feriendorf Fuchsberg gegenüber dem Mieter bzw. dessen Begleitperson bleiben von den vorstehenden Regelungen unbetroffen.
9. Beschwerden
9.1. Trotz aller Bemühungen des Feriendorf Fuchsberg kann es passieren, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglichder Feriendorfleitung mitzuteilen, damit diese die Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden, so haben Sie die Möglichkeit, die Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach der Abreise aus dem Park schriftlich und mit Begründung bei dem Feriendorf
Fuchsberg einzureichen. Beschwerden erweitern den Umfang der Haftung jedoch in keinem Fall über den im Artikel 8 erwähnten Umfang hinaus.
10. Streitigkeiten
10.1. Gerichtsstandsvereinbarung: Sofern der Vertragspartner des Feriendorf Fuchsberg Kaufmann ist bzw. über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügt, sind für alle Streitigkeiten die für den Sitz des Feriendorf Fuchsberg maßgeblichen Gerichte örtlich zuständig.
10.2. Ausschlussfrist: Der Vertragspartner des Feriendorf Fuchsberg geht mit Ablauf (31.12.) des der Entstehung des jeweiligen Anspruchs folgenden Jahres seiner Rechte verlustig, es sei denn, es ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Hemmung bzw. Unterbrechung in analoger Anwendung der Regelungen der gesetzlichen Regelungen eingetreten.
11. Allgemeines
11.1. Offensichtliche Druckfehler binden das Feriendorf Fuchsberg nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.
11.2. Das Feriendorf Fuchsberg hat die Speicherung personenbezogener Daten bei dem deutschen Datenschutzregister angemeldet.
11.3. Mit Kontaktaufnahme des Mieters, erklärt er gleichzeitig sein Einverständnis damit, dass des Feriendorf Fuchsberg ihn auch zukünftig fernmündlich und schriftlich auch außerhalb einer bestimmten Buchungsanfrage kontaktiert.
11.4. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Feriendorf Fuchsberg
11.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.6. Der Mieter kann gegenüber Ansprüchen des Feriendorf Fuchsberg nur die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten bzw. unstrittigen Forderungen erklären.
11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit dem Feriendorf Fuchsberg geschlossenen Vertrag abzutreten oder sich sonst auf Grund des Vertragsverhältnisses ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung desFeriendorf Fuchsberg ganz oder teilweise zu übertragen. Die Ersetzungsbefugnis nach Ziffer 5.4. bleibt hiervon unberührt.
11.8. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist des Feriendorf Fuchsberg berechtigt, die personen- und unternehmensbezogenen Daten des Mieter bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und zu verarbeiten.
12. Schlussbestimmung
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht.